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Hochwasser und Starkregen

Was ist der Unterschied zwischen Hochwasser und Starkregen?
Von Hochwasser spricht man, wenn Flüsse oder Bäche mehr Wasser führen als im Normalfall und diese (teilweise) über die Ufer treten. Hochwasser entsteht somit aus Gewässern und ist meist großflächig sichtbar.


Starkregen hingegen hat grundsätzlich nichts mit Gewässern zu tun. Es sind meist sehr kleine und örtlich begrenzte Regenschauer, die sich auch nur auf Teile einer Ortschaft ergießen. Die Regenmassen können in steilen Hängen oder bebauten Flächen nicht versickern. Die Kanalisation kann diese Massen nicht (vollständig) ableiten und es bilden sich Bäche und manchmal reißende Flüsse auf den Straßen. Somit kann Starkregen auch in Gebieten vorkommen, in welchen keine Gewässer vorhanden sind.
 

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt, intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen bzw. auch Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 10 Millimeter bzw. in 6 Stunden mehr als 20 Millimeter Regen fallen. Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Denn im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.

Die genaue Entstehung von Starkregenereignissen und den daraus folgenden Überschwemmungen sind wissenschaftlich noch nicht ganz erkundet. Es wird vermutet, dass der Klimawandel eine große Rolle spielt. 

 

Lange Trockenwetterperioden, wärmere Temperaturen und ungünstige Abflussverhältnisse, bevorzugt an Hanglagen, begünstigen Starkregen-Überschwemmungen.
 

Hochwasserschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der Bezirksregierungen, der Kommunen, der Kreise und der zuständigen Wasserverbände vor Ort. Bürger, die von Hochwasser und Starkregenereignissen betroffen sein könnten, sind im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren ebenfalls verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist laut Gesetzgeber im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Dazu gehört insbesondere, Grundstücke so zu nutzen und anzupassen, dass die Schäden eines Hochwassers für Mensch, Umwelt und Sachwerte möglichst gering ausfallen. 

 

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weiterführende Informationen zum Hochwasserschutz und Starkregenprävention sowie aktuellen Projekten der Gemeinde zum Thema Hochwasserschutz und Starkregen

 

Ansprechpartner:

 

Bernd Hellweg 

Telefon (02301) 915-406

Telefax (02301) 915-420

E-Mail e