Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung der Gemeinde Holzwickede
Mit Inkrafttreten der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) besteht die Verpflichtung zur Aufstellung und regelmäßigen Fortschreibung von Lärmaktionsplänen. Zielsetzung ist die Identifizierung von durch unterschiedliche Lärmquellen verursachter Umgebungslärm sowie die Vorbeugung und Minderung von schädlichen Auswirkungen durch entsprechende Maßnahmen. Gem. § 47e BImSchG sind bei Nicht-Ballungsräumen die Kommunen für die Erstellung der Lärmaktionspläne zuständig. Bei der Erarbeitung der strategischen Lärmkarten für den Straßenverkehr werden die Kommunen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) unterstützt. Die Berechnung der Lärmbelastung auf Schienenwegen erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt, welches einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt hat (veröffentlicht am 17.7.24).
Die Gemeinde Holzwickede hat 2009 erstmalig einen Lärmaktionsplan (LAP) erarbeitet (1. Stufe). Die Fortschreibung des LAP erfolgte anschließend 2015/16 im Rahmen der 2. Stufe. Der Lärmaktionsplan der 3. Runde wurde durch den Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.05.19 beschlossen und kann hier eingesehen werden.
Mit der 4. Runde waren nunmehr die zuständigen Behörden aufgefordert, die Lärmaktionspläne aus der 3. Stufe zu überprüfen und bis zum 18. Juli 2024 fortzuschreiben. Hierzu wurde der Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Holzwickede in der Sitzung des Gemeinderates am 30. März 2023 gefasst. Die aktuellen Lärmkarten können über das Umgebungslärmportal des Landes NRW abgerufen werden. Der Zwischenbericht stellt die Ergebnisse der Lärmkartierung für das Gemeindegebiet dar und diente zudem als Grundlage für die erste Beteiligungsstufe zur Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte nach der Vorstellung des Berichtes in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 13.12.2023 im Zeitraum vom 8. Januar 2024 bis einschließlich 26. Januar 2024. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung konnten die Planunterlagen eingesehen, erörtert und hierzu im Fachbereich IV/ Technische Dienste, Abt. Umwelt (Raum 1 I 34) Anregungen bei der Verwaltung vorgebracht werden.
Mit der Einarbeitung der Anregungen aus der ersten Beteiligungsstufe lag der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) vor. Der Beschluss zur Offenlage des Entwurfes sowie die Einleitung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. April 2024 gefasst. Während der Offenlage hat der Entwurf einen Monat zu jedermanns Einsichtnahme in der Zeit vom 6. Mai bis einschließlich 6. Juni 2024 im Rat- und Bürgerhaus ausgelegen. Die Beschlussfassung des Endberichtes des gemeindlichen Lärmaktionsplanes der 4. Runde erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 4. Juli 2024.
Ansprechpartner
Fachbereich IV Technische Dienste
Allee 5
59439 Holzwickede
Tanja Flormann Ralf Bessinger
1. OG, 1|34 1. OG, 1|32
Tel.: 02301 915 - 414 Tel.: 02301 915 - 402
E-Mail: E-Mail:
Weitere Informationen zum Thema Lärm sowie Tipps für einen wirksamen Lärmschutz sind in der aktualisierten Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm" des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden.