Erweiterung Clara-Schumann-Gymnasium
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Sportzentrum Opherdicker Straße";
hier: Bekanntmachung des Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes und Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Erweiterung des Clara-Schumann-Gymnasiums
Der Rat der Gemeinde Holzwickede hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 zur Erweiterung des Clara-Schumann-Gymnasiums auf den Schulflächen zwischen dem südlichen Schulriegel des CSG und der Förderschule des Kreises Unna (Karl-Brauckmann-Schule) beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Sportzentrum Opherdicker Straße" durchzuführen, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Schulgebäudes zu schaffen.
Neben der amtlichen Bekanntmachung und der im Ratsinformationssystem öffentlich zugänglichen Sitzungsvorlagen, können die vorliegenden Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB auch im Rathaus während der Dienststunden Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr eingesehen werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen können Bedenken und Anregungen bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 07.10.2024 einschl. schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten bei der Gemeinde Holzwickede, Fachbereich IV/Planung, Allee 5, I. OG., Raum 1 I 32 vorbringen.
Folgende Planunterlagen liegen vor:
Geltungsbereich Bebauungsplan:
1. Änd. Bebauungsplan, Entwurf:
sonstige Gutachten, Berichte:
Auskünfte erteilt:
FB IV/Technische Dienste
Rathaus, Allee 5
Abt. Planung, Raum 1 I 32
Herr Bessinger
Tel.: 02301 / 915-402
Mail: