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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde am 01. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und gilt für alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten. Für Menschen, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen sowohl die stationäre wie auch die häusliche Pflege

 

Folgende Leistungen können unter anderem in Betracht kommen: 

 

  • Pflegesachleistung

  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

  • Kombination von Geldleistung und Sachleistung

  • häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

  • Pflegehilfsmittel

  • Tagespflege und Nachtpflege

  • Kurzzeitpflege

  • vollstationäre Pflege

  • Entlastungsbetrag

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Versicherten. Voraussetzung ist, dass eine nicht nur vorübergehende Pflegebedürftigkeit vorliegt.

 

Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) ermittelt.

 

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch(SGB XI) müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.

 

Weitere Informationen erhalten sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna.