Herbst und Winter für den Heckenschnitt nutzen
Zum Schutz der heimischen Tierwelt gilt bundesweit vom 1. März bis zum 30. September das sogenannte Fäll- und Schnittverbot. Grundstückseigentümer sollten daher jetzt die Herbst- und Wintermonate nutzen, um Hecken, Büsche und Sträucher zurück zu schneiden.
Insbesondere entlang von Gehwegen sollten Eigenheimbesitzer prüfen, ob Überhänge aus dem Privatgarten den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen. Damit sich Fußgänger, Personen mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer und Rad fahrende Kinder hindernisfrei und sicher auf dem Gehweg bewegen können, müssen Vegetationsbestände (z.B. Hecken, Sträucher, etc.) bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Im Schadenfall kann der Grundstückseigentümer bzw. -besitzer mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. Die Zeit bis zum Beginn der nächsten Schutzfrist ist daher für umfangreiche und erforderliche Pflegeschnitte zu nutzen, um künftigen Gefahrensituationen vorzubeugen.
Bild zur Meldung: Logo Holzwickede