Bereitstellung der Abfallbehälter
Aus aktuellem Anlass verweist die Gemeindeverwaltung auf die Benutzungshinweise der Abfallgefäße in Verbindung mit der Müllabfuhr. Abfallbehälter auf den Gehwegen stellen besonders für mobilitätseingeschränkte Personengruppen sowie Fußgängern mit Kinderwagen eine enorme Herausforderung dar. Insbesondere bei schmalen Bürgersteigen bleibt dann oftmals nur das Ausweichen auf die gefährliche Fahrbahn. Um das Gefahrenpotenzial einzudämmen, sind die Bestimmungen der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Holzwickede beim Aufstellen der Müllgefäße zwingend zu beachten.
Um die Verweildauer der Abfallbehälter im öffentlichen Raum möglichst kurz zu halten, sind die Müllgefäße (ebenso Abfallsäcke und Sperrgut) frühestens ab 18 Uhr am Vortag der Leerung bereitzustellen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Straßen- und Fußverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Im Fall von großen Abfallcontainern (660 und 1.100 L) muss sich der Standort an der Straße zudem an einem abgesenkten Bordstein befinden. Ferner regelt die gemeindliche Abfallentsorgungssatzung, dass die Abfallbehälter nach der Leerung unverzüglich wieder zum Grundstück zurückzubringen sind.
Aus Rücksichtnahme gegenüber dem fußläufigen Verkehr bittet die Gemeindeverwaltung daher um Beachtung der in den §§ 12 und 13 der Satzung nachzulesenden Benutzungshinweise.
Bei Fragen zur gemeindlichen Abfallentsorgung steht die Umweltbeauftragte, Tanja Flormann, telefonisch unter 02301/ 915-414 oder per Mail () zur Verfügung.
Bild zur Meldung: Logo Holzwickede