Ortsvorsteher
Für jede Ortschaft (Opherdicke und Hengsen) wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher soll in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter sollen nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden.
Der Ortsvorsteher hat die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Der Rat bzw. der Ausschuss soll den Ortsvorsteher vor der Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortschaft berühren, hören. Die Anhörung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Sie soll mündlich erfolgen, wenn der Ortsvorsteher in einer Angelegenheit dem Rat Wünsche, Anregungen oder Beschwerden vorgetragen hat.
Die Bürgermeisterin kann den Ortsvorsteher mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragen. Der Ortsvorsteher führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber der Bürgermeisterin durch.
Die Bürgermeisterin ist berechtigt, den Ortsvorsteher in geeigneten Fällen für den Bereich seiner Ortschaft mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben und Verpflichtungen zu beauftragen.
Ansprechpartner:
Ortsvorsteher für Hengsen
Volker Schütte
Oststraße 22
59439 Holzwickede
Tel.: 13307
Ortsvorsteher für Opherdicke
Marcal Zilian
Eickhoff 4
59439 Holzwickede
Tel.: 0156/78435166