Kampagnen
 
 
Sonstiges
 

Aktivkreis Holzwickede

                                            

 

VKU Logo

 

 

Stadtplan

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Flüchtlinge in Holzwickede

Häufig gestellte Fragen

 

1. Woher kommen die Flüchtlinge?

2. Wie lange ist die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland?

3. Hat die Kommune Einfluss auf Anzahl, Zeitpunkt, Ethnie und Religionszugehörigkeit der ihr zugewiesenen Personen?

4. Anhand welcher Parameter erfolgt die Verteilung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen auf die Kommunen in Deutschland und NRW?

5. Was ist eine Erstaufnahmeeinrichtung?

6. Wie unterscheidet sich die Unterbringung von Personen in kommunalen Einrichtungen von den Personen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind?

7. Sind Flüchtlingskinder schulpflichtig?

8. Haben die Flüchtlinge eine Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme?

9. Wer betreut die Flüchtlinge und Asylsuchenden in den kommunalen Unterkünften?

10. Welche Spenden werden in Holzwickede benötigt?

11. Ich möchte den Flüchtlingen helfen - an wen kann ich mich wenden?

12. Weitergehende allgemeine Informationen


 

1. Woher kommen die Flüchtlinge?
In Holzwickede leben zurzeit Flüchtlinge aus insgesamt 23 Nationen. Der weitaus größte Teil der Flüchtlinge stammt aus Iran und dem Irak. Andere Flüchtlinge kommen aus Afghanistan, Albanien, Iran, Sri Lanka, Kirgisistan, Guinea, Bangladesch, Armenien, Aserbaidschan, China, Ghana und Nigeria. In geringerem Maße stammen sie auch aus Algerien, Libanon, Marokko, Mali, Pakistan, Syrien, Tadschikistan und Somalie.

 

2. Wie lange ist die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland?
Die Asylverfahren werden über das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Die Dauer der einzelnen Verfahren ist – je nach Herkunftsland – sehr unterschiedlich und variiert zwischen wenigen Wochen und mehreren Jahren. Flüchtlinge und anerkannte Asylbewerber erhalten regelmäßig einen mehrjährigen Aufenthaltsstatus. Bei Ablehnung des Asylantrages entsteht grundsätzlich eine Ausreiseverpflichtung, hier kann der weitere Aufenthalt aber auch noch von der Situation im jeweiligen Heimatland abhängig sein.

 

3. Hat die Kommune Einfluss auf Anzahl, Zeitpunkt, Ethnie und Religionszugehörigkeit der ihr zugewiesenen Personen?
Es besteht keinerlei Einfluss. Die Verteilung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden (Bezirksregierung Arnsberg) und richtet sich ausschließlich nach der aktuell bestehenden Aufnahmeverpflichtung einer Gemeinde.
 

4. Anhand welcher Parameter erfolgt die Verteilung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen auf die Kommunen in Deutschland und NRW?
Die Verteilung von Asylbewerbern auf die einzelnen Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, maßgeblich sind hier das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl. Der Anteil von NRW liegt hier für 2019 bei 21,09 %. Innerhalb des Landes NRW erfolgt eine Verteilung nach Aufnahmequoten, die sich aus Einwohnerzahl und Fläche zusammensetzen und regelmäßig vom Land NRW neu berechnet und festgesetzt werden.


5. Was ist eine Erstaufnahmeeinrichtung?
Eine Erstaufnahmeeinrichtung wird vom Land betrieben und stellt den reibungslosen Beginn des Asylverfahrens sicher. Sie dient der Registrierung und Verteilung der Flüchtlinge innerhalb des Landes NRW. Daher bleiben die Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung zwei Tage bis maximal zwei Wochen. Dort erhalten die Flüchtlinge Vollverpflegung. Eine Erstaufnahmeeinrichtung wird unmittelbar vom Land finanziert.

 

Hingegen werden in kommunalen Unterkünften ausschließlich die Flüchtlinge während der Durchführung ihres Asylverfahrens untergebracht, die das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen zugewiesen hat. Hat eine Kommune eine Erstaufnahmeeinrichtung, dann werden diese Plätze auf die Gesamtzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge angerechnet.
 

6. Wie unterscheidet sich die Unterbringung von Personen in kommunalen Einrichtungen von den Personen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind?
Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung ist in jedem Fall auf wenige Wochen befristet, dagegen ist die Verweildauer in kommunalen Unterkünften deutlich länger und kann im Einzelfall mehrere Jahre andauern.
 

7. Sind die in Holzwickede lebenden Flüchtlingskinder schulpflichtig?
Ja. Für Flüchtlingskinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren, die der Gemeinde Holzwickede zugewiesen werden, besteht nach dem Schulgesetz die Schulpflicht wie für jedes andere hier lebende Kind.
Ebenso besteht für jüngere Kinder die Möglichkeit des Besuchs eines Kindergartens.
 

8. Haben die Flüchtlinge eine Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme?
Die Erlaubnis zur Aufnahme einer Arbeit ist je nach Aufenthaltsstatus individuell geregelt. Das durch die Ausländerbehörde (Kreis Unna) ausgestellte Ausweisdokument gibt Aufschluss über die Möglichkeiten einer jeden Person hinsichtlich der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme. Asylbewerber haben die Möglichkeit, nach drei Monaten eine Arbeit aufzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

 

9. Wer betreut die Flüchtlinge und Asylsuchenden in kommunalen Unterkünften?
Die Flüchtlinge werden von kommunalen Fachkräften und ehrenamtlichen Kräften aus dem Unterstützerkreis „Willkommen in Holzwickede“ betreut.
 

10. Welche Spenden werden in Holzwickede benötigt?
Grundsätzlich sind alle Spenden willkommen. Bevorzugt werden zur Zeit Bekleidung, Schuhe, Möbel, Bettwäsche und Hausrat sowie Kinderspielzeug und Fahrräder benötigt.
Die Spenden nimmt das Sozialkaufhaus „Kaufnett“ in der Bahnhofstraße entgegen.

Die Spenden stehen dort allen Bedürftigen kostengünstig zur Verfügung, d.h. auch den Bedürftigen, die auf Grund anderer gesetzlichen Regelungen Leistungen beziehen.
Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Diakonie entnehmen: http://www.diakonie-ruhr-hellweg.de

 

 

11. Ich möchte den Flüchtlingen helfen - an wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie selbst aktiv werden möchten, um ehrenamtlich die Flüchtlingsbetreuung zu unterstützen, z. B. bei Behördenbegleitungen, Begleitungen zu Ärzten, Unterstützung bei der Wohnungssuche, bei Umzügen und Renovierungen, oder Sprachkursen, Sportangeboten, etc., wenden Sie sich bitte an die Initiative „Willkommen in Holzwickede“.

 

12. Weitergehende allgemeine Informationen finden Sie beispielsweise auch hier

 

Darüber hinaus können Sie uns gerne über das unten stehende Formular Fragen stellen, die wir Ihnen zeitnah beantworten werden.

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Telefon  
 
 
 
 
 
Datenschutz* 
 

Sicherheitsabfrage

 
  _____      ___      ____      _____   
 |__  //    / _ \\   |  _ \\   |  ___|| 
   / //    | / \ ||  | |_| ||  | ||__   
  / //__   | \_/ ||  | .  //   | ||__   
 /_____||   \___//   |_|\_\\   |_____|| 
 `-----`    `---`    `-` --`   `-----`  
                                        
refresh