Spielhallen- und Aufstellerlaubnis
Allgemeine Informationen
Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.
Spielhallen- und Aufstellerlaubnisse
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Für den Betrieb einer Spielhalle wird eine befristete Erlaubnis nach § 24 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) i.V.m. § 16 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW) benötigt. Diese Erlaubnis muss vor der Eröffnung des Spielhallenbetriebes vorliegen.
Die zu erteilende Erlaubnis ist sowohl objekt- als auch personenbezogen und kann nur erteilt werden, wenn die Eignung der Räumlichkeiten und die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. Aus diesem Grunde ist eine Spielhallenerlaubnis auch dann erforderlich, wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle von jemand anderen übernehmen, die Spielhalle um zusätzliche Räume erweitern oder eine weitere Spielhalle eröffnen wollen.
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Patrik Büttner
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-270
(02301) 915-44270
Formulare
- Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit
- Antrag auf Erteilung einer Aufstellererlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle