Aufwandersatz für Grundstücksanschlussleitungen
Haus- und Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen einschließlich der Anschlussstutzen ausgehend vom öffentlichen Kanal einschl. des ersten Kontrollschachtes auf dem jeweils anzuschließenden/angeschlossenen Grundstück bis in das Gebäude hinein.
Sie gehören in der Gemeinde Holzwickede nicht zur öffentlichen Abwasseranlage!
Für diese "private" Anschlussleitung ist der jeweilige Grundstückseigentümer in ihrer Herstellung/Unterhaltung/Instandsetzung etc.somit selbst verantwortlich bzw. hat er der Gemeinde für von ihr beauftragte Fachunternehmen zur Durchführung von entsprechenden Arbeiten die tatsächlichen Kosten zu erstatten.Daher sind derartige Maßnahmen stets mit der Gemeindeverwaltung, Fachbereich IV abzustimmen.
Über den Aufwandsersatz (tatsächliche Kosten) für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse ergeht grundsätzlich ein rechtsmittelfähiger Bescheid der Bauverwaltung an den/die jeweiligen Grundstückseigentümer. Der Ersatzanspruch der Gemeinde wird dann einen Monat nach Zugang des Erstattungsbescheides fällig.