Bewohnerparkausweis
Allgemeine Informationen
Einen Bewohnerparkausweis können Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in den nachfolgend aufgeführten Straßen gemeldet sind und ein Fahrzeug angemeldet haben, beantragen:
Nordstraße
Chaussee
Sachsenstraße
Wilhelmstraße
Wickeder Straße.
Für Anwohner, deren Auto nicht auf sie persönlich zugelassen ist, ist eine Bescheinigung des KFZ-Halters nötig, die belegt, dass der Anwohner Hauptnutzer des Fahrzeuges ist.
Der Bewohnerparkausweis ermöglicht eine kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzung der öffentlichen Parkplätze, die gebührenpflichtig sind oder wo die Benutzung einer Parkscheibe angeordnet ist. Er garantiert jedoch keinen Parkplatz. Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr gültig und wird über den Kreis Unna ausgestellt.
Eine Beantragung ist im Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede möglich, welche den Antrag an den für die Erteilung zuständigen Kreis Unna weiterleitet.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis/Pass
KFZ-Schein
ggf. Nutzungsnachweis (für Anwohner, deren Fahrzeug nicht auf sie persönlich zugelassen ist)
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-273
(02301) 915-44273
Joelle Wittbrodt
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-272
(02301) 915-44272
Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-271
(02301) 915-44271