Sondernutzung
Allgemeine Informationen
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist eine Sondernutzung. Sondernutzungen unterliegen der Erlaubnispflicht. Bevor eine Sondernutzung ausgeübt werden darf, bedarf es eines rechtzeitigen Antrages der Person, die eine Sondernutzungserlaubnis ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll.
Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:
das Plakatieren an öffentlichen Stellen,
das Aufstellen von Werbetafeln
das Aufstellen von Baugerüsten/zäunen und die vorübergehende Lagerung von Baumaterialien auf Gehwegen
Hinweis: Sind evtl. noch weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich (z. B. nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, der Bauordnung oder der Straßenverkehrsordnung) ersetzt oder beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis diese nicht. Sie müssen diese immer parallel bei der entsprechenden Stelle beantragen.
Unerlaubte Sondernutzungen oder Sondernutzungen, die nicht der Erlaubnis entsprechen, sind ebenso ordnungswidrig, wie Sondernutzungen, für die vorab keine Erlaubnis eingeholt wurde. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Luca Floreck
EG, 0|21
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-253
(02301) 915-44253
Peter Höttemann
Allee 5, EG, 0|21
59439 Holzwickede
(02301) 915-251
(02301) 915-44251