Bordsteinabsenkung
Allgemeine Informationen
Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht auf eine Grundstückszufahrt.
Die hierfür eventuell notwendige Gehweg- bzw. Bordsteinabsenkung ist bei der Gemeinde Holzwickede Fachbereich IV Tiefbau zu beantragen.
Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden durch den Vertragsunternehmer der Gemeinde Holzwickede durchgeführt.
Die Kosten hierfür trägt der Grundstückseigentümer.
Notwendige Unterlagen
Antragsformular
Lageplan
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTEAllee 5
59439 Holzwickede
Daniel Rauscher
Allee 5, 1. OG, 1|36
59439 Holzwickede
(02301) 915-404
(02301) 915-420