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Reisepass


Allgemeine Informationen

 

Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass. 

 

Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis fünf Wochen. Auf Grund hoher Antragszahlen, insbesondere in den Wochen vor den beliebten Reisezeiträumen, kann die Bearbeitungszeit derzeit jedoch auch bis zu 8 Wochen betragen. 

 

Derzeit und bis auf Weiteres beträgt die Lieferzeit bei Beantragung von Reisepässen durch die Bundesdruckerei ca. neun bis zehn Wochen (Stand 09/2024).

 

Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen das Bürgerbüro bereits zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen zu prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. 

 

Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

 

Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden. Dies bedeutet, dass die persönliche Vorsprache des Inhabers in jedem Fall erforderlich ist. 

Auch Kinder müssen zur Beantragung persönlich vorsprechen! 

 

Seit dem 01.11.2007 erfolgen durch die Aufnahme der Fingerabdrücke ein wichtiger weiterer Schritt im Hinblick auf die Fälschungssicherheit von Reisepässen und dadurch ein höherer Schutz vor Missbrauch durch unberechtigte Personen. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist Pflicht.

 

Es bestehen lediglich zwei Ausnahmen, wo die Abdrücke nicht erfolgen müssen.

 

Diese Ausnahmen sind

  • bei Kindern unter 6 Jahren und

  • dauerhaften medizinischen Gründen.

 

Die Fingerabdrücke werden nicht in Registern oder Datenbanken gespeichert und können nur von hoheitlichen Stellen wie der Polizei, der Zollverwaltung, den Pass- und Personalausweisbehörden sowie den Meldebehörden zu Überprüfung der Echtheit des Reisepasses und der Identität des Passinhabers genutzt werden.

 

In besonders eiligen Fällen kann der Reisepass auch im Expressverfahren (sog. Expresspass) bestellt werden. Die Lieferung der Dokumente durch die Bundesdruckerei erfolgt innerhalb von 4 Werktagen (ohne Feiertage und Wochenende), sofern der Reisepass bis 12:00 Uhr beantragt wird.

Sollte diese Frist jedoch nicht ausreichen, kann im Ausnahmefall kurzfristig ein vorläufiger Reisepass unter Vorlage der Reiseunterlagen beantragt werden.

 

Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können Sie bei Ihrem Bürgerservice oder unter http://www.auswaertiges-amt.de/ erhalten.
 


Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)


Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie die u. g. Unterlagen vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Reisepasses nicht möglich ist.

Die persönliche Vorsprache des Antragstellers ist zwingend erforderlich. Auch Kinder müssen zur Beantragung persönlich vorsprechen! 

 

  • Ihren alten Reisepass, auch wenn der bereits abgelaufen ist, oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Personalausweis. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, ist die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches erforderlich.

 

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.  

 

  • Sollten Sie im Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten sein, wird ein Nachweis darüber benötigt, um Unstimmigkeiten bei der Erklärung zur (deutschen) Staatsangehörigkeit auszuschließen.

 

  • Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei der Antragstellung muss mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von dem anderen evtl. nicht anwesenden Elternteil ist die Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist ein Nachweis (Negativbescheinigung des örtlich zuständigen Jugendamtes/Kreis Unna) mitzubringen.

 

Abholung

Bei der Abholung des neuen Reisepasses ist der alte Reisepass/ Kinderausweis/ Kinderreisepass im Bürgerbüro erneut zum Entwerten oder Vernichten vorzulegen.
Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

 


Gebühren

Bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig

  • Reisepass (32 Seiten) = 37,50 €

  • Reisepass (32 Seiten) als Express-Pass (37,50 € + 32,00 €) =  69,50 €

  • Reisepass (48 Seiten) (37,50 € + 22,00 €) = 59,50 €

  • Reisepass (48 Seiten) als Express-Pass (37,50 € + 22,00 € + 32,00 €) = 91,50 €

 

 

Ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig

  • Reisepass (32 Seiten) = 70,00 €

  • Reisepass (32 Seiten) als Express-Pass (70,00 € + 32,00 €) = 102,00 € 

  • Reisepass (48 Seiten) (70,00 € + 22,00 €) = 92,00 €

  • Reisepass (48 Seiten) als Express-Pass (70,00 € + 22,00 € + 32,00 €) =124,00 €


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-271
Telefax (02301) 915-44271

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-273
Telefax (02301) 915-44273

Joelle Wittbrodt
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-272
Telefax (02301) 915-44272


Formulare

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