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Offene Ganztagsgrundschule - Festsetzung der Elternbeiträge


Allgemeine Informationen

 

Die Offene Ganztagsgrundschule, kurz OGGS, bietet täglich nach Unterrichtsschluss ein zusätzliches, freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen, Angebote im Bereich Musik, Sport, Spiel und Kunst, etc.) an allen Holzwickeder Grundschulen an.

 

Für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschule ist ein Elternbeitrag gemäß der Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Holzwickede in der jeweils gültigen Fassung zu entrichten. Darüber hinaus wird eine Verpflegungspauschale durch den jeweiligen Träger (Ev. Kirchenkreis bzw. Initiative Ganztag e. V.) erhoben und entsprechend eingezogen.

 

Die Anmeldung kann in der entsprechenden Grundschule erfolgen.

 

Die Beiträge für die Betreuung der OGS sind gestaffelt und richten sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern. Die Beitragstabelle finden Sie in § 4 der o.g. Satzung. Beitragsfreiheit ist immer dann gegeben, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn beide Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

 

Beitragszeitraum ist die Zeit vom 01.08. bis zum 31.07. des jeweiligen Schuljahres, wobei in allen 12 Monaten ein gleichbleibender Beitrag zu zahlen ist. Die Beitragspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes in der OGS zum 01. des Aufnahmemonats und endet spätestens mit Beendigung der Grundschulzeit, sofern nicht vorher eine Kündigung erfolgt. Diese kann mit einer Frist von acht Wochen zum Schuljahresende erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich. Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten der OGS nicht berührt.

 

Weitere Informationen bzgl. der Berechnung des Elterneinkommens können Sie dem unten stehenden Merkblatt entnehmen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

FACHBEREICH II B SCHULE, SPORT, KULTUR
Allee 5
59439 Holzwickede

Viktoria Meier
Allee 5, 2. OG, 2|43
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-217
Telefax (02301) 13332

Julia Gollik
Allee 5, 2. OG, 2|43
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-218
Telefax (02301) 13332


Formulare

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