Wohnungsvermittlung
Allgemeine Informationen
Wenngleich die Gemeinde Holzwickede kein eigenes Wohnungsamt mit Wohnungsvermittlung unterhält, sind wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten gern behilflich, wenn Sie eine Wohnung suchen oder Wohnraum zu vermieten haben. Wir sammeln Wohnungsangebote sowie Nachfragen nach freiem Wohnraum und versuchen, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen.
Um Ihnen bei der Wohnungsvermittlung effektiv weiterhelfen zu können, benötigen wir möglichst genaue Angaben zum angebotenen Wohnraum bzw. zur Situation der wohnungssuchenden Person oder Familie. Wenngleich wir uns stets darum bemühen, gelingt es leider nicht immer, Wohnungssuchenden rasch zu helfen. Wir empfehlen Ihnen daher in jedem Falle, zusätzlich auch die Angebote in der örtlichen Presse aufmerksam zu verfolgen und sich bei den Wohnungsbaugesellschaften zu erkundigen. Ggf. sollten Sie auch die (ggf. kostenpflichtigen) Dienstleistungen eines Maklerbüros in Anspruch nehmen.
Sollten Sie obdachlos oder unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sein, wenden Sie sich bitte auch an die Wohngeldstelle der Gemeinde Holzwickede. Dort wird man Ihnen unverzüglich weiterhelfen bzw. die zur Vermeidung der Obdachlosigkeit erforderlichen Maßnahmen treffen.
Soweit für öffentlich geförderten Wohnraum eine Wohnberechtigungsbescheinigung benötigt wird, kann dieser in der Wohngeldstelle der Gemeinde Holzwickede beantragt werden. Informieren Sie sich dort bitte auch über den für Holzwickede geltenden Mietspiegel und über eventuelle Wohngeldansprüche.
Sofern Sie freien Wohnraum zur Weitervermittlung melden oder sich hier in die Liste der Wohnungssuchenden eintragen lassen, beachten Sie bitte, dass Ihre uns übermittelten Daten jeweils an geeignete Nachfrager bzw. Anbieter weitergegeben werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können wir Ihnen im Rahmen der Wohnungsvermittlung bzw. Wohnungssuche leider nicht weiterhelfen. Durch Übermittlung Ihrer Daten an die Gemeindeverwaltung erklären Sie sich mit der Weitergabe dieser Daten an Dritte ausdrücklich einverstanden und entbinden die Gemeinde Holzwickede von der Beachtung eventuell entgegenstehender datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Bitte beachten Sie auch, dass die Gemeinde Holzwickede keine Haftung übernehmen kann für die Richtigkeit der übermittelten Informationen bzw. für etwaige Schäden oder Ansprüche, die sich aus fehlerhaften Informationen oder allgemein aus den zustande gekommenen Mietverträgen evtl. ergeben könnten.
Wenn Sie freien Wohnraum melden möchten oder eine Wohnung suchen, können Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mailan die Wohngeldstelle wenden. Die Dienstleistung kann selbstverständlich kostenlos in Anspruch genommen werden.
Wichtige Hinweise für Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch o.ä.
bei Neuanmietung einer Wohnung:
Stimmen Sie sich in jedem Falle vor Abschluss eines Mietvertrages mit der zuständigen Leistungsbehörde ab, damit Sie Gewissheit darüber haben, ob die Miete für die in Aussicht genommene Wohnung im Rahmen der Ihnen gewährten Sozialleistung übernommen werden kann. Es ist nämlich denkbar, dass aufgrund bestehender Mietobergrenzen die Miete als zu hoch eingestuft wird und dann nur in angemessener Höhe berücksichtigt werden kann. Eine Übernahme von unangemessen hohen Mietkosten kann nicht erfolgen, wenn eine entsprechende Zustimmung nicht vorliegt. Grundsätzlich erforderlich ist daher vor Abschluss eines Mietvertrages die Vorlage einer Mietbescheinigung bei der Stelle, die Ihre Geldleistung erbringt.
Bevor Sie schließlich einen Mietvertrag unterschreiben, lesen Sie sich diesen bitte zunächst vollständig und sehr genau durch. Unterschreiben Sie den Vertrag nicht voreilig, wenn er Passagen enthält, die Sie nicht verstehen. Holen Sie sich ggf. fachkundigen Rat ein. Sprechen Sie den Umzug unbedingt rechtzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter bei der zuständigen Sozialleistungsstelle ab.
Weitere wertvolle Tipps für Mieter finden Sie auf den Seiten des Deutschen Mieterbundes. Vergessen Sie bitte im Falle eines Umzuges nicht die erforderliche Um- oder Anmeldung beim Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede bzw. bei der für Sie zuständigen Einwohnermeldebehörde.
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Marie Jung
Allee 5, EG, 0|32
59439 Holzwickede
(02301) 915-260
(02301) 915-44260