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Wohngeld


Allgemeine Informationen

 

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, um die Kosten des angemessenen und familiengerechten Wohnens zu sichern. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung für das selbst genutzte Wohneigentum (Lastenzuschuss) gewährt.

 

Wer bekommt Wohngeld?

  • Mieterinnen und Mieter, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen

  • Inhaber einer Genossenschaftswohnung

  • Untermieter

  • Bewohner eines Heimes

  • mietähnlich Nutzungsberechtigte

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Einfamilienhäusern

  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen) für die eigengenutzte Wohnung in diesem Haus

 

Bewilligungsvoraussetzungen

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und -wenn ja- in welcher Höhe, hängt von den nachfolgenden Bedingungen ab:

 

  • Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

  • Höhe des Gesamteinkommens

  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

 

Wer bekommt kein Wohngeld?

Kein Anspruch auf Wohngeld besteht bei

 

  • Überschreitung der Einkommensgrenzen

  • Empfängern / Antragstellern der nachfolgend aufgeführten Transferleistungen:

    • Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem SGB II

    • Übergangsgeld / Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem SGB VI / VII

    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    • Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistungen gehören.

  • Einem Haushalt, in dem ausschließlich Personen leben, die Leistungen nach dem BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch (III. Buch) beziehen und denen die Leistungen dem Grunde nach zustehen würden.

  • Personen, die nicht Mieter oder Eigentümer der Wohnung / des Hauses sind

  • Personen die über erhebliches Vermögen verfügen und die Inanspruchnahme von Wohngeld somit missbräuchlich wäre

 

Zahlung Wohngeld / Bewilligungszeitraum

Werden die Voraussetzungen erfüllt, so wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Zahlung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Danach muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.

 

Wie gibt es Wohngeld?

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

 

Ob Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie anonymisiert über den Wohngeldrechner NRW Wohngeldrechner NRW ermitteln. Direkt im Anschluss daran können Sie dann das Wohngeld beantragen. Dem Antrag müssen die erforderlichen Unterlagen beigefügt werden.

 

Onlineantrag

Wohngeld kann online beantragt werden:

 

Wohngeldrechner NRW - des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW

 

Antragsunterlagen zum Ausfüllen und Ausdrucken (PDF)

Den Antrag auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) gibt es auch als PDF, welcher ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden kann. Die Antragsvordrucke finden sie nachfolgend.

 

Dem Antrag auf Mietzuschuss fügen Sie bitte, Ihren persönlichen Verhältnissen entsprechend, folgende Unterlagen bei: Einzureichende Unterlagen Mietzuschuss. Dem Antrag auf Lastenzuschuss bitte folgende Unterlagen: Einzureichende Unterlagen Lastenzuschuss.

 

Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen können Sie gerne per Post oder per Mail zusenden. Alternativ ist aber auch eine persönliche Abgabe in der Wohngeldstelle und im Bürgerbüro, Allee 5, 59439 Holzwickede zu den jeweiligen Öffnungszeiten möglich.

 


Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Sabrina Porzybot
Allee 5, EG, 0|33
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-263
Telefax (02301) 91544-263


Formulare

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