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Öffentliche Veranstaltung


Allgemeine Informationen

Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.

 

Die gängigsten Anlässe sind: 

  • "Tag der offenen Tür" bei Gewerbebetrieben

  • Schützenfeste und Volksfeste 

  • Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (z.B. Abi-Feten, sonstige Tanzveranstaltungen)    


Die Höhe der Gebühr, die grundsätzlich bei Empfang der Gestattung zu entrichten ist, ist abhängig von Umfang und Dauer der Veranstaltung. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung.


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Patrick Langowski
EG, 0|21
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-252
Telefax (02301) 915-44252


Formulare

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