Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen werden durch den gemeindlichen Baubetriebshof grundsätzlich wöchentlich gereinigt. Bei Bundesfernstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen erfolgt diese Reinigung nur in den entsprechenden Ortsdurchfahrten.
Zur Straßenreinigung gehört auch der gesondert geregelte Winterdienst.
Wie fast alle Kommunen hat auch die Gemeinde Holzwickede die Reinigung der Gehwege (und damit auch die Winterwartung!) durch gemeindliche Satzung den Eigentümern der an die Gehwege angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen!
Bei Unfällen auf Gehwegen, die nachweislich auf mangelhafte oder gänzlich unterbliebene Reinigung durch den hierzu verpflichteten Anlieger zurückzuführen sind, insbesondere bei der Winterwartung oder auch jahresbedingtem Laubanfall, können auf diesen sehr schnell Haftungsansprüche zukommen
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen - Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) - vom 18. Dezember 1975.
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Holzwickede vom 08.12.2006 in der zur Zeit gültigen Fassung.
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTEAllee 5
59439 Holzwickede
Sarah Mohr
Allee 5, 1. OG, 1|21
59439 Holzwickede
(02301) 915-411
(02301) 13332
Darleen Kramer
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
(02301) 915-410
(02301) 915-44410