Städtebauliche Planung
Allgemeine Informationen
Die städtebauliche Planung stützt sich im wesentlichen auf die zweistufig aufgebaute Bauleitplanung.
Im Flächennutzungsplan als dem vorbereitenden Teil der Bauleitplanung trifft die Gemeinde erste grundlegende Aussagen über ihre Vorstellungen und planerischen Absichten für die Nutzung des gesamten Gemeindegebietes. Die Aussagen beziehen sich auf die bebauten und bebaubaren Flächen, aber ebenso auf die weiterhin von einer baulichen Nutzung freizuhaltenden Flächen.
Im Rahmen der zweistufigen Bauleitplanung werden die für die bauliche Entwicklung erforderlichen rechtsverbindlichen Festsetzungen zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung erst in dem aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden verbindlichen Bauleitplänen getroffen. Darin werden dann beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung oder die Höhe und Stellung der Gebäude rechtsverbindlich festgesetzt.
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