Kampagnen
 
 
Sonstiges
 

Aktivkreis Holzwickede

                                            

 

VKU Logo

 

 

Stadtplan

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kinderreisepass (seit 01/2024 keine Beantragung mehr möglich)


Allgemeine Informationen

 

Kinder unter 16 Jahren sind in Deutschland nicht ausweispflichtig. Sollte jedoch eine Auslandsreise anstehen, müssen die gesetzlichen Vertreter für das Kind ein Ausweisdokument beantragen. 

Bisher nutzten Eltern meist die Beantragung eines Kinderreisepasses, der von der örtlichen Passbehörde sofort ausgestellt wurde. 

Dies fällt zum Jahreswechsel 2023/2024 weg: 

Wie der Bundestag im Juli 2023 beschlossen hat, wird der Kinderreisepass als Ausweis abgeschafft. 

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

 

Die Bundesregierung möchte so die Sicherheit der Daten in Pässen und Ausweisen auch für Kinder noch besser gewährleisten. 

Außerdem war der Kinderreisepass nicht weltweit gültig. Der bisherige Kinderreisepass war nur ein Jahr gültig und musste dann jeweils um ein Jahr verlängert werden.

 

Seit Anfang 2024 können somit für Kinder nur noch „normale“ Reisepässe mit integriertem elektronischem Chip oder Personalausweise beantragt werden.  

 

Beide Dokumente, Personalausweis und Reisepass, werden bei der Bundesdruckerei erstellt. Der Herstellungs- und Versandprozess dauert im Regelfall vier bis sechs Wochen. 

 

Derzeit und bis auf Weiteres beträgt die Lieferzeit bei Beantragung von Reisepässen durch die Bundesdruckerei ca. neun bis zehn Wochen (Stand 09/2024).

 

Familien, die ins Ausland reisen wollen, sollten sich rechtzeitig beim Auswärtigen Amt oder bei den Behörden des Ziellands informieren, welche Dokumente benötigt werden und diese dann ebenfalls rechtzeitig beantragen. 

Häufig genügt für eine Reise der Personalausweis, zum Beispiel bei Reisen innerhalb des Schengenraums der EU.

 

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Datum gültig, können jedoch ab 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert werden.

 

Der Personalausweis und der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren regulär sechs Jahre gültig. 

Wenn sich das Aussehen in dieser Zeit stark verändert, wird der Reisepass oder Personalausweis ungültig und muss neu beantragt werden. 

Das gilt für Erwachsene wie auch für Kinder. 

 

Für weitere Informationen zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Ihr Kind und die erforderlichen Unterlagen besuchen Sie bitte die nachfolgenden Seiten:

 


Gebühren

Die Kosten für den Personalausweis belaufen sich für die sechs Jahre Gültigkeit auf 22,80 Euro, für den Reisepass auf 37,50 Euro. 

Wird die Lieferung eines Reisepasses innerhalb einer Woche gewünscht, wird ein Expresszuschlag von 32 Euro fällig.

 


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-271
Telefax (02301) 915-44271

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-273
Telefax (02301) 915-44273

Joelle Wittbrodt
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-272
Telefax (02301) 915-44272


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).