Hausanschluss (Wasser)
Rechtsgrundlagen
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
- Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Satzung über öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage-Wasserversorgungssatzung-der Gemeinde Holzwickede
Aufgrund der §§ 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG), in Verbindung mit der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Holzwickede, ist die Gemeinde berechtigt, einen Anschlussbeitrag zu erheben. Der Anschlussbeitrag besteht einerseits aus dem Aufwandersatz für die den Grundstücksanschluss betreffenden Leistungen in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.
Andererseits handelt es sich um einen Rohrnetzkostenbeitrag als anteiligen Kostenersatz für die Herstellung des Verteilungsnetzes im Versorgungsgebiet. Dieser Beitrag bemißt sich nach der Grundstücksfläche, die entsprechend der Ausnutzbarkeit (z.B. zulässige Geschosszahl u. a.) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht wird.
Notwendige Unterlagen
a) Ausgefüllter Antrag "Anmeldung zur Trinkwasserversorgung"
b) Amtlicher Lageplan (1:500)
c) Kellergrundriss mit gewünschter Leitungseinführung
d) Nachweis über die Geschossigkeit
Ansprechpartner
FACHBEREICH VI EIGENBETRIEB WASSERVERSORGUNG HOLZWICKEDEAuf dem Blick 2a
59439 Holzwickede
Andreas Westkamp
Auf dem Blick 2a
59439 Holzwickede
(02301) 915-286
(02301) 915-285