Baugenehmigungsfreistellungen gemäß § 67 BauO NRW
Allgemeine Informationen
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer oder geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen keiner Baugenehmigung , wenn
das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht
die Erschließung gesichert ist und
die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Kreis Unna Anträge und Formulare
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 67 Landesbauordnung NRW
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTEAllee 5
59439 Holzwickede
Ralf Bessinger
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
(02301) 915-402
(02301) 915-420
Darleen Kramer
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
(02301) 915-410
(02301) 915-44410