Fundsachen
Allgemeine Informationen
Haben Sie etwas verloren?
Wenn Sie in Holzwickede etwas verloren haben, können Sie sich beim Fundbüro der Gemeinde Holzwickede persönlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich/ per Telefax erkundigen, ob der Gegenstand abgegeben wurde.
Sie können aber auch selbst im virtuellen Fundbüro Fundbüro (online) im Internet nachschauen, ob ein von Ihnen verlorener Gegenstand, z. B. ein Fahrrad oder ein Schmuckstück gefunden und bei der Gemeinde Holzwickede abgegeben wurde.
Fundgegenstände werden in der Regel beim Fundbüro im Bürgerbüro, Allee 5, 59439 Holzwickede oder bei der Kreispolizeibehörde Unna, Obere Husemannstraße 14, 59423 Unna abgegeben oder angezeigt. Kann die Gemeinde Holzwickede den / die Eigentümer/in ermitteln, wird dieser schnellstmöglich informiert.
Bedenken Sie bitte, dass es unter Umständen einige Tage oder Wochen dauern kann, bis eine Fundsache im Fundbüro abgegeben wird.
Die Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Nach der Frist wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern dieser das Fundrecht geltend gemacht hat.
Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten nicht an den Empfangsberechtigten ausgehändigt worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert, vernichtet oder anderweitig verwertet.
Haben Sie etwas gefunden?
Wenn Sie ein verlorenen Gegenstand finden und an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro melden, sofern Sie die Sache dem/der Eigentümer/in nicht direkt zurückgeben können. Die Fundsache ist im Bürgerbüro, Allee 4, 59439 Holzwickede anzuzeigen. Informationen zu Ihren Pflichten als Finder/in erhalten Sie auf der nachstehenden Internetseite:
BGB-Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 3: Sachenrecht, Untertitel 6: Fund
Wenn Sie in Zügen oder auf Bahnsteigen etwas verloren haben, hilft Ihnen der Fundservice der Deutschen Bahn unter diesem Link weiter.
Fundtiere können beim Tierheim des Kreises Unna abgegeben werden.
Versteigerung
Die Gemeinde Holzwickede versteigert in der Regel jährlich in unregelmäßigen Abständen Fundgegenstände, die gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Gemeinde übergegangen sind, im Internet unter www.sonderauktionen.net.
Hier können Sie sich auch über die jeweils anstehenden Vorschau- und Versteigerungstermine informieren.
Der Versteigerungstermin wird ebenfalls in der Tagespresse bekanntgeben.
Verlustbescheinigungen für Versicherungen
Manche Versicherungen verlangen eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung, aus der hervorgeht, dass ein verloren gegangener Gegenstand bisher nicht im Fundbüro aufgefunden wurde. Diese Bescheinigung wird im Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede ausgestellt.
Der Geschädigte muss persönlich und mit Vorlage des Personalausweises erscheinen, um genaue Angaben zum verloren gegangenen Gegenstand machen zu können.
Hilfreich für die Ausstellung der Bescheinigung sind ebenfalls die Vorlage von Rechnungen, Fahrradpässen oder ähnliche Eigentumsnachweise. Die Verwaltungsgebühr beträgt je Verlustbescheinigung 9,00 €.
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Patrik Büttner
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-270
(02301) 915-44270
Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-271
(02301) 915-44271
Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-273
(02301) 915-44273
Joelle Wittbrodt
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-272
(02301) 915-44272