Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen
Allgemeine Informationen
Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht für die Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen übereinstimmende Verfahrensvorschriften vor.
Danach sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist weiter die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zunächst erfolgt eine Empfehlung durch den zuständigen Bau- und Planungsausschuss an den Gemeinderat, dass ein Bebauungsplan oder der Flächennutzungsplan durch Beschluss aufgestellt oder geändert werden soll.
Anschließend werden dann die Bauleitpläne im Fachbereich IV (Allee 10, 2.OG) mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Ort und die Dauer der Auslegung werden mindestens 1 Woche vorher ortsüblich (im Amtsblatt der Gemeinde Holzwickede) bekannt gemacht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können. Fristgemäße Anregungen sind zu prüfen; über das Ergebnis der Prüfung erhält der anregende Bürger eine Mitteilung.
Soweit der Entwurf eines Bauleitplanes nach erfolgter öffentlicher Auslegung geändert oder ergänzt wird, ist er nochmals auszulegen.
Zum Abschluss des Verfahrens wird der jeweilige Entwurf des Bauleitplanes mit einer Entscheidung über die eingegangenen Anregungen der Bürger vom Rat der Gemeinde Holzwickede beschlossen. Mit der Beschussfassung ist das Bauleitplanverfahren zunächst abgeschlossen.
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTEAllee 5
59439 Holzwickede
Ralf Bessinger
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
(02301) 915-402
(02301) 915-420