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Aufwandersatz für Grundstücksanschlussleitungen


Allgemeine Informationen

Aufwandersatz für Grundstücksanschlussleitungen

 

Haus- und Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen einschließlich der Anschlussstutzen ausgehend vom öffentlichen Kanal einschl. des ersten Kontrollschachtes auf dem jeweils anzuschließenden/angeschlossenen Grundstück bis in das Gebäude hinein.

 

Sie gehören in der Gemeinde Holzwickede nicht zur öffentlichen Abwasseranlage!

Für diese "private" Anschlussleitung ist der jeweilige Grundstückseigentümer in ihrer Herstellung/Unterhaltung/Instandsetzung etc.somit selbst verantwortlich bzw. hat er der Gemeinde für von ihr beauftragte Fachunternehmen zur Durchführung von entsprechenden Arbeiten die tatsächlichen Kosten zu erstatten.Daher sind derartige Maßnahmen stets mit der Gemeindeverwaltung, Fachbereich IV abzustimmen.

 

Über den Aufwandsersatz (tatsächliche Kosten) für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse ergeht grundsätzlich ein rechtsmittelfähiger Bescheid der Bauverwaltung an den/die jeweiligen Grundstückseigentümer. Der Ersatzanspruch der Gemeinde wird dann einen Monat nach Zugang des Erstattungsbescheides fällig.


Rechtsgrundlagen

 

§ 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712 / SGV.NRW. 610) zuletzt geändert durch Art. 74 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro in Nordrhein-Westfalen (EuroAnpG NRW) vom 25.09.2001 (GV.NRW. S. 708 ff.).

§ 9 der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen im Gebiet der Gemeinde Holzwickede (Anschlussbeitragssatzung) vom 23.12.1993.

 

Entwässerungssatzung der Gemeinde Holzwickede vom 13.12.1996


Ansprechpartner

FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede

Frank Schwalbach
Allee 5, 1. OG, 1|20
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-412
Telefax (02301) 915-420

Sarah Mohr
Allee 5, 1. OG, 1|21
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-411
Telefax (02301) 13332