Abgeschlossenheitsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen, Tel.: 0 23 03-27 16 63, Fax: 0 23 03-27 21 63.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nötig, um Teileigentum auf einen Grundstück (z.B. Eigentumswohnungen) zu bilden.
Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Es kann jedoch nur ins Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Gebührengesetz (GebG NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen
Formloser Antrag
Lageplan im Maßstab 1:500
Grundrisse aller Geschosse in zweifacher Ausfertigung
Schnitte aller Gebäude in zweifacher Ausfertigung
Nutzflächenberechnungen, in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sind
Gebühren
Kosten
Bei Vorhaben im lfd. Genehmigungsverfahren: 50,00 € je abgeschlossene Einheit. Bei bestehenden Gebäuden: 100,00 € je abgeschlossene Einheit. Zusätzlich werden 50,00 € für die Bescheinigung fällig, die Gebühr für jede weitere Ausfertigung beträgt 60,00 €.
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTEAllee 5
59439 Holzwickede
Darleen Kramer
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
(02301) 915-410
(02301) 915-44410