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Abgeschlossenheitsbescheinigung


Allgemeine Informationen

Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen, Tel.: 0 23 03-27 16 63, Fax: 0 23 03-27 21 63.

 

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nötig, um Teileigentum auf einen Grundstück (z.B. Eigentumswohnungen) zu bilden.

 

Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Es kann jedoch nur ins Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

 
 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • Gebührengesetz (GebG NRW)

  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)


Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen
  • Formloser Antrag

  • Lageplan im Maßstab 1:500

  • Grundrisse aller Geschosse in zweifacher Ausfertigung

  • Schnitte aller Gebäude in zweifacher Ausfertigung

  • Nutzflächenberechnungen, in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sind

 


Gebühren

Kosten

Bei Vorhaben im lfd. Genehmigungsverfahren: 50,00 € je abgeschlossene Einheit. Bei bestehenden Gebäuden: 100,00 € je abgeschlossene Einheit. Zusätzlich werden 50,00 € für die Bescheinigung fällig, die Gebühr für jede weitere Ausfertigung beträgt 60,00 €.


Ansprechpartner

FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede

Darleen Kramer
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-410
Telefax (02301) 915-44410