• Start
  • » Nachrichten
  • » Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung

Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung

08.01.2024
Vorschaubild zur Meldung: Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung

Nach der europäischen Umgebungslärmrichtlinie besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortschreibung von Lärmaktionsplänen. Zielsetzung der Lärmaktionsplanung ist einerseits die Identifizierung des von unterschiedlichen Lärmquellen verursachten Umgebungslärms sowie andererseits die Vorbeugung und Minderung von schädlichen Auswirkungen durch entsprechende Maßnahmen. Aktuell wir der Lärmaktionsplan der Gemeinde Holzwickede in der 4. Runde fortgeschrieben und liegt zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus.

 

Nach der Vorstellung der Ergebnisse der Straßenverkehrslärmkartierung in der letzten Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 13.12.2023 findet nunmehr in der Zeit vom 8. bis einschließlich 26. Januar 2024 die erste Beteiligungsstufe zur frühzeitigen Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung statt. 

 

Auf Grundlage der letzten Straßenverkehrszählung (Hochrechnung der Daten von 2015 auf 2019) wurden die strategischen Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt. Die aktuellen Lärmkarten können über das Umgebungslärmportal des Landes NRW adressenscharf eingesehen werden. Der Zwischenbericht mit den Ergebnissen der Lärmkartierung ist auf der Internetseite der Gemeinde Holzwickede in der Rubrik Gemeindeentwicklung/ Umwelt abrufbar. Anzumerken ist hierbei, dass nach den gesetzlichen Vorgaben nur Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mindestens 3 Mio. Kfz pro Jahr, dies entspricht einer durchschnittlichen Verkehrsstärke von 8.200 Kfz/Tag, berücksichtigt wurden. Für das Gemeindegebiet ergeben sich somit berechnete Lärmpegel für das Umfeld der Autobahn A1, der Bundesstraße B1 sowie der Landesstraßen L 821 (Chaussee), L 677 (Nord- und Hauptstraße) sowie einem kurzen Teilabschnitt der L 673 (Langscheder Straße).

 

Als Ergebnis der Lärmkartierung bleibt festzuhalten, dass die geschätzte Gesamtzahl der lärmbelasteten Personen in Holzwickede tagsüber bei 258 und nachts bei 285 liegt. Ab einer Überschreitung der empfohlenen Auslösewerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts sind entsprechende Maßnahmen im Lärmaktionsplan zu diskutieren. 

 

Für alle betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Holzwickede besteht ab sofort die Möglichkeit, sich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Lärmaktionsplanung einzubringen. Die Planunterlagen zum Lärmaktionsplan (Zwischenbericht) liegen hierzu öffentlich beim Fachbereich IV/ Umwelt der Gemeinde Holzwickede (Allee 5, Raum 1|34) zu jedermanns Einsichtnahme aus und können zudem über die Internetseite der Gemeinde eingesehen werden. Anregungen können mündlich oder schriftlich während der Dienststunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr oder per E-Mail an  bis spätestens zum 26. Januar 2024 vorgetragen werden.

 

Nach Auswertung und Berücksichtigung der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes erarbeitet. Anschließend erfolgt die 4-wöchige Offenlage mit der zweiten Beteiligungsstufe zur Einholung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange. Nach Fertigstellung des Endberichtes soll der Lärmaktionsplan durch den Gemeinderat Anfang Juli 2024 beschlossen werden, sodass der vorgegebene Stichtag zur Übermittlung des Lärmaktionsplanes (18. Juli 2024) eingehalten werden kann.

 

Bild zur Meldung: Logo Holzwickede

Weitere Informationen: