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Bewohnerparkausweis

Allgemeine Informationen

 

Einen Bewohnerparkausweis können Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in den nachfolgend aufgeführten Straßen gemeldet sind und ein Fahrzeug angemeldet haben, beantragen: 

 

  • Nordstraße

  • Chaussee

  • Sachsenstraße

  • Wilhelmstraße

  • Wickeder Straße.

     

Für Anwohner, deren Auto nicht auf sie persönlich zugelassen ist, ist eine Bescheinigung des KFZ-Halters nötig, die belegt, dass der Anwohner Hauptnutzer des Fahrzeuges ist.

Der Bewohnerparkausweis ermöglicht eine kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzung der öffentlichen Parkplätze, die gebührenpflichtig sind oder wo die Benutzung einer Parkscheibe angeordnet ist. Er garantiert jedoch keinen Parkplatz. Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr gültig und wird über den Kreis Unna ausgestellt.

 

Eine Beantragung ist im Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede möglich, welche den Antrag an den für die Erteilung zuständigen Kreis Unna weiterleitet.

 

 

 

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis/Pass

  • KFZ-Schein

  • ggf. Nutzungsnachweis (für Anwohner, deren Fahrzeug nicht auf sie persönlich zugelassen ist)

Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede
Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-273
Telefax (02301) 915-44273
Joelle Wittbrodt
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-272
Telefax (02301) 915-44272
Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-271
Telefax (02301) 915-44271
Formulare
Antrag Bewohnerparkausweis