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Grundstücksentwässerung / Kanalhausanschluss

Allgemeine Informationen

Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems.

 

Das Abwasser von den privaten Grundstücken, setzt sich aus Schmutzwasser und Regenwasser zusammen, welches in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird.

 

Alle Hausanschlüsse im Gemeindegebiet stehen im privaten Eigentum, auch wenn die Leitung unterhalb einer öffentlichen Straße liegt.

 

Wie alle technischen Anlagen, sind Anschlussleitungen betriebssicher herzustellen und ohne Gefahren und unzumutbare Belästigungen zu betreiben. Der Eigentümer ist für einen entsprechenden Zustand verantwortlich.

 
Für den Neuanschluss oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage ist bei der Gemeinde Holzwickede ein Entwässerungsantrag zu stellen. Download, siehe Formulare.
 
 
Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage löst ggfs. eine Beitragspflicht im Sinne der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen im Gebiet der Gemeinde Holzwickede (Anschlussbeitragssatzung) aus.
 
Rechtsgrundlagen
Entwässerungssatzung der Gemeinde HolzwickedeHolzwickede
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen gemäß § 8 des Kommunalabgebengesetzes NW im Gebiet der Gemeinde Holzwickede (Anschlussbeitragssatzung)Holzwickede
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede
Bernd Hellweg
Allee 5, 1. OG, 1|35
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-406
Telefax (02301) 915-420
Formulare
Entwässerungsantrag