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Klärschlamm ist der bei der Behandlung in Abwasserbehandlungsanlagen einschließlich zugehörigen Anlagen zur weitergehenden Abwasserreinigung anfallende Schlamm. Dieser kann entwässert oder getrocknet oder in sonstiger Form behandelt sein. Hierzu zählen auch die Klärschlammkomposte und Klärschlammgemische.
Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna.