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Kinder- und Jugendarbeit /-förderung

Allgemeine Informationen

Zielgruppen der Jugendförderung sind Kinder- und Jugendliche.

 

Die Gemeinde Holzwickede ist selbst aufgrund ihrer Größe nicht Träger der Jugendhilfe. Örtlicher Träger der Jugendhilfe ist der Kreis Unna. Überörtlicher Träger ist der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe.

 

Dennoch hat die Gemeinde Holzwickede Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit erlassen, um Jugendverbänden, Jugendgruppen und auch freien Zusammenschlüssen von Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, langfristig Maßnahmen und Veranstaltungen zu planen und durchzuführen.

 

Die Gemeinde Holzwickede beteiligt sich jährlich an den Kosten für die durchgeführten Maßnahmen.

Hierzu muss bis zum 30.04. eines jeden Jahres ein Antrag der geplanten Maßnahme bei dem Fachbereich Schule, Sport, Kultur, Soziales eingereicht werden. Nach Durchführung der Maßnahme jedoch spätestens zum 30.11. eines jeden Jahres ist der Verwendungsnachweis sowie die Liste der Leiter und Helfer und die Liste der Teilnehmer nebst Belegen einzureichen.

Rechtsgrundlagen
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Gemeinde Holzwickede (Jugendförderungsrichtlinien - JFR)Holzwickede
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede
Marcus Kunert
Allee 5, EG, 0|34
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-264
Telefax (02301) 915-44264

Sabrina Porzybot
Allee 5, EG, 0|33
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-263
Telefax (02301) 91544-263

Formulare
Jugendarbeit - Förderung der Jugendarbeit - Antrag
Jugendarbeit - Förderung der Jugendarbeit -Liste Leiter und Helfer-
Jugendarbeit - Förderung der Jugendarbeit -Teilnehmerliste-
Jugendarbeit - Förderung der Jugendarbeit -Verwendungsnachweis-