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Untersuchungsberechtigungsscheine
Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
Neu ab dem 01.10.2023:
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de über das Portal des Landes NRW beantragt werden und wird dort sofort digital zur Verfügung gestellt.
Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt. Ist die Ausweisfunktion noch ausgeschaltet, so kann diese kostenfrei ohne Termin im Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede eingeschaltet werden.
Sollte eine Online-Beantragung nicht möglich sein, ist die Beantragung unter Vorlage des Ausweises, im Bürgerbüro ebenfalls möglich.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) der Unternehmensleitung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
Beim Wechsel des Unternehmens innerhalb des ersten Jahres ist von dem neuen Unternehmen das Untersuchungsergebnis bei dem bisherigen Unternehmen anzufordern.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
Erstuntersuchung
1. Nachuntersuchung
Weitere Nachuntersuchungen
Außerordentliche Untersuchung
bei Wechsel des Arbeitgebers
bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger
muss in Holzwickede mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.
§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
kostenfrei
Allee 5
59439 Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-271
(02301) 915-44271
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-273
(02301) 915-44273
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-272
(02301) 915-44272