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Teilungsgenehmigung
Dieser Bereich fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen, Tel.: 0 23 03-27 24 63, Fax: 0 23 03-27 21 63.
Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen wollen, benötigen Sie die Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NW oder den aufgrund der BauO NW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um bis zu 2 Monate verlängert werden.
Landesbauordnung (BauO NRW)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührengesetz (GebG NRW)
Gebührenkatalaog
Es sind folgende Antragsunterlagen in fünffacher Ausfertigung vorzulegen:
amtlicher Lageplan (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als 6 Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden.
Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind.
Die Verwaltungsgebühren betragen 50,00 € bis 250,00 € je nach Umfang der Prüfung.
Allee 5
59439 Holzwickede
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
(02301) 915-410
(02301) 915-44410