Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Sie müssen Ihren Hund beim Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen an- bzw. abmelden.

Alles Wissenswerte zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung oder wenden Sie sich bei Fragen zur Hundesteuer an den Fachbereich III / Finanzen / Steuer und Gebühren.

Weiter sind die ordnungsbehördlichen Bestimmungen zu Ihrer Hundehaltung zu beachten, denn mit der Anmeldung zur Hundesteuer ist es nicht getan.

Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Gemeinde HolzwickedeHolzwickede
Ansprechpartner
FACHBEREICH III FINANZEN
Allee 5
59439 Holzwickede
Diana Weber
Allee 5, 2. OG, 2|32
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-211
Telefax (02301) 13332
Betina Wagner
Allee 5, 2. OG, 2|32
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-210
Telefax (02301) 13332
Formulare
An- und Abmeldung Hundesteuer, Anzeige Haltung eines großen Hundes
Merkblätter
Flyer Informationen Hundehaltung