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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII

Allgemeine Informationen

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene sind, gehören zu diesem Adressatenkreis.

 

Je nach Problemstellung sind die erforderlichen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs vorrangig beansprucht werden können.

(1) Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen.

 

(2) Die Leistung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind. Einkommen und Vermögen der in § 19 Abs. 3 genannten Personen ist nicht zu berücksichtigen und von der Inanspruchnahme nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtiger abzusehen, soweit dies den Erfolg der Hilfe gefährden würde.

 

(3) Die Träger der Sozialhilfe sollen mit den Vereinigungen, die sich die gleichen Aufgaben zum Ziel gesetzt haben, und mit den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und darauf hinwirken, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit dieser Vereinigungen und Stellen wirksam ergänzen.

 

Zu näheren Einzelheiten geben wir Ihnen gern individuell Auskunft. Wir empfehlen hierzu eine vorherige Terminvereinbarung.

Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII)Holzwickede
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede
Marie Jung
Allee 5, EG, 0|32
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-260
Telefax (02301) 915-44260
Janine Schendzielorz
Allee 5, EG, 0|31
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-262
Telefax (02301) 915-44262