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Grundstücksteilung

Allgemeine Informationen

Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna.

Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde!

Wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen wollen, benötigen Sie die Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

 

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NW oder den aufgrund der BauO NW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um bis zu 2 Monate verlängert werden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Landesbauordnung (BauO NRW)

Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Gebührengesetz (GebG NRW)

Gebührenkatalog

Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen

Es sind folgende Antragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung vorzulegen: amtlicher Lageplan, der von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als 6 Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden.

 

Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind.

Kosten
Kosten

Die Verwaltungsgebühren betragen 50,- € bis 250,- €, je nach Umfang der Prüfung.

Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede
Lia Schulz
1. OG, 1|30
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-401
Telefax (02301) 13332