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Geburtsanzeige (Anmeldung einer Geburt)
Anzeige einer Geburt beim Standesamt Holzwickede, sofern es sich um eine Hausgeburt handelt (Anzeigepflichtiger sowie benötigte Unterlagen)
Anzeige der Geburt:
Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss.
Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge):
der eheliche Vater,
die Hebamme,
der Arzt,
jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.
Die Beurkundung Ihres Kindes ist in folgenden Fällen jedoch von Ihnen selbst vorzunehmen:
Sie sind nicht miteinander verheiratet und
für Ihr Kind soll vor der Beurkundung eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen werden
Ihr Kind soll den Namen des Vaters als Geburtsnamen führen
Die persönliche Vorsprache beim Standesamt ist ebenfalls notwendig, falls Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Seit dem 01. Januar 2000 muss der Standesbeamte prüfen, ob Ihr Kind eventuell durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.
Bei Hausgeburten ist die Anzeige unter der Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung von Ihnen persönlich vorzunehmen.
Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt werden folgende Unterlagen benötigt:
a) wenn beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind:
das Stammbuch der Familie oder Ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
(sollte die Ehe im Ausland geschlossen worden sein, ist die Originalurkunde mit anerkannter deutscher Übersetzung vorzulegen)
Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familiennamen)
Personalausweis oder Reisepass
b) wenn nur ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist:
das Stammbuch der Familie oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
(sollte die Ehe im Ausland geschlossen worden sein, ist die Originalurkunde mit anerkannter deutscher Übersetzung vorzulegen)
Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familiennamen)
Personalausweis oder Reisepass
c) wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind:
die Heiratsurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung
(Sollte die Eheschließung in der Bundesrepublik geschlossen worden sein, so ist ebenfalls das Stammbuch der Familie oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister vorzulegen)
die Reisepässe
Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familiennamen)
d) bei Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander
verheiratet sind
die Geburtsurkunde der Mutter
die Geburtsurkunde des Vaters, wenn dieser sofort die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen will (Hinweis: Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen)
sollte die Mutter geschieden sein, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der aufgelösten Ehe mit Scheidungsvermerk und ggfls. Namensänderung der Mutter
Erklärung zur Namensführung beider Elternteile (Familiennamen)
Personalausweis oder Reisepass
ggfls. Sorgerechtserklärung
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
Geburtsurkunden für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld (gebührenfrei)
Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld (gebührenfrei)
Allee 5
59439 Holzwickede
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
(02301) 915-181
(02301) 13332
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
(02301) 915-180
(02301) 13332
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
(02301) 13332
(02301) 915-182
Allee 5, 1. OG, 1|11
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-183
(02301) 13332