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Ehefähigkeitszeugnisse
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
im Regelfall:
für den deutschen Staatsangehörigen:
Personalausweis/Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
ggfls. Nachweise über Auflösungen von Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) und eine Abschrift aus dem Heiratsregister der letzten Ehe
für den ausländischen Staatsangehörigen:
Geburtsurkunde
Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
ggfls. Nachweis über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) und Heiratsurkunde
Fotokopie des Reisepasses
Den Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.
Allee 5
59439 Holzwickede
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
(02301) 915-181
(02301) 13332
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
(02301) 13332
(02301) 915-182
Allee 5, 1. OG, 1|11
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-183
(02301) 13332