Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna.
Link: Kreis Unna / Wasser und Boden
Für die Nutzung von Gewässern und zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer baulichen Anlage in, an, über oder unter einem oberirdischen Gewässer bedarf es einer Genehmigung gemäß § 99 Landeswassergesetz (LWG).
Bei der Versickerung von Regenwasser, sowie für die Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer bedarf es einer Genehmigung gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die entsprechenden Anträge müssen beim Kreis Unna / Wasser und Boden, als "Untere Wasserbehörde" gestellt werden.