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Beurkundung von Sterbefällen

Allgemeine Informationen

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauffolgenden Werktag erstattet werden.

 

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, werden die ärztliche Bescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt.

 

Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Institute erledigen alle Formalitäten und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Institut ausgehändigt. Falls Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und selbst den Sterbefall beim Standesamt anzeigen wollen, sind im Normalfall folgende Unterlagen erforderlich:

  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung

 

  • Ist der Sterbefall im Krankenhaus, einem Alten- und Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung eingetreten, wird zusätzlich eine schriftliche Sterbefallanzeige von dort ausgefüllt.

 

  • Sterbefall eines Ledigen:
    die Geburtsurkunde und der Personalausweis

 

  • Sterbefall eines Verheirateten:
    die Eheurkunde der letzten Ehe (ggfls. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat) und der Personalausweis

 

  • Sterbefall eines Verwitweten:
    die Eheurkunde der letzten Ehe (ggfls. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat) und der Personalausweis, die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten

 

  • Sterbefall eines Geschiedenen:
    die Eheurkunde der letzten Ehe (ggfls. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat) und der Personalausweis, das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil.

 

Alle Urkunden und ggfls. die Übersetzungen sind im Original vorzulegen.

 

Alle Dokumente senden Sie bitte vorab als pdf an

 

Die Kolleginnen vereinbaren im Anschluss einen Termin mit Ihnen, um die angeforderten Urkunden gegen Zahlung der Gebühr abzuholen.

 

Formalitäten:

Bei einer Bestattung auf dem kommunalen Friedhof sollten Sie an Folgendes denken, es sei denn, Sie haben ein Bestattungsunternehmen mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt:

  • Terminabstimmung als erstes mit der Friedhofsgärtnerei Wehmeier, Goethestraße 64, 59439 Holzwickede, Tel.: 02301/7615

  • Terminabstimmung mit dem Geistlichen für die Trauerfeier

  • Anzeige des Todes bei der Krankenkasse

  • Anzeige bei der Sterbekasse und bei Versicherungen/Einziehung von Versicherungsleistungen

  • Druck und Versand von Trauerbriefen

Ansprechpartner
FACHBEREICH I SERVICE UND STANDESAMT
Allee 5
59439 Holzwickede
Sabine Lütkefent
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-181
Telefax (02301) 13332
Heike Robbert
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
Telefax (02301) 13332
Telefon (02301) 915-182
Julia Cabeza Arellano
Allee 5, 1. OG, 1|11
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-183
Telefax (02301) 13332