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Beurkundung von Sterbefällen
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauffolgenden Werktag erstattet werden.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, werden die ärztliche Bescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt.
Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Institute erledigen alle Formalitäten und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Institut ausgehändigt. Falls Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und selbst den Sterbefall beim Standesamt anzeigen wollen, sind im Normalfall folgende Unterlagen erforderlich:
eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
Ist der Sterbefall im Krankenhaus, einem Alten- und Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung eingetreten, wird zusätzlich eine schriftliche Sterbefallanzeige von dort ausgefüllt.
Sterbefall eines Ledigen:
die Geburtsurkunde und der Personalausweis
Sterbefall eines Verheirateten:
die Eheurkunde der letzten Ehe (ggfls. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat) und der Personalausweis
Sterbefall eines Verwitweten:
die Eheurkunde der letzten Ehe (ggfls. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat) und der Personalausweis, die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten
Sterbefall eines Geschiedenen:
die Eheurkunde der letzten Ehe (ggfls. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat) und der Personalausweis, das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil.
Alle Urkunden und ggfls. die Übersetzungen sind im Original vorzulegen.
Alle Dokumente senden Sie bitte vorab als pdf an
Die Kolleginnen vereinbaren im Anschluss einen Termin mit Ihnen, um die angeforderten Urkunden gegen Zahlung der Gebühr abzuholen.
Formalitäten:
Bei einer Bestattung auf dem kommunalen Friedhof sollten Sie an Folgendes denken, es sei denn, Sie haben ein Bestattungsunternehmen mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt:
Terminabstimmung als erstes mit der Friedhofsgärtnerei Wehmeier, Goethestraße 64, 59439 Holzwickede, Tel.: 02301/7615
Terminabstimmung mit dem Geistlichen für die Trauerfeier
Anzeige des Todes bei der Krankenkasse
Anzeige bei der Sterbekasse und bei Versicherungen/Einziehung von Versicherungsleistungen
Druck und Versand von Trauerbriefen
Allee 5
59439 Holzwickede
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
(02301) 915-181
(02301) 13332
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
(02301) 13332
(02301) 915-182
Allee 5, 1. OG, 1|11
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-183
(02301) 13332