Personalausweis
Allgemeine Informationen
Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. Dies bedeutet, dass die persönliche Vorsprache des Inhabers in jedem Fall erforderlich ist.
Auch Kinder müssen zur Beantragung persönlich vorsprechen!
Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und enthält einen kontaktlosen Chip, der drei neue Funktionen bietet,
die Speicherung biometrischer Daten,
den elektronischen Identitätsnachweis und
die qualifizierte elektronische Signatur.
Als zusätzliches Sicherheitsmerkmal sind seit dem 01.08.2021 zwei Fingerabdrücke auf dem Chip im Ausweis aufzunehmen.
Die Fingerabdrücke werden nicht in Registern oder Datenbanken gespeichert und können nur von hoheitlichen Stellen wie der Polizei, der Zollverwaltung, den Pass- und Personalausweisbehörden sowie den Meldebehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Für den Personalausweis werden zwei Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung im Bürgerbüro mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen. In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger jeweils dreimal hintereinander erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst – ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.
Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können Sie bei Ihrem Bürgerservice oder unter http://www.auswaertiges-amt.de/ erhalten.
Fragen rund um den neuen Personalausweis können auf der Internetseite http://www.personalausweisportal.de/ nachgelesen werden.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie die u. g. Unterlagen vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Personalausweises nicht möglich ist.
Die persönliche Vorsprache des Antragstellers ist zwingend erforderlich. Auch Kinder müssen zur Beantragung persönlich vorsprechen!
Ihren alten Personalausweis, auch wenn der bereits abgelaufen ist, oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, ist die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches erforderlich.
Ein neues biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm). Es muss den Vorgaben des Bundesminesterium des Innern entsprechen. Der Hintergrund hat z. B. immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.
Bei Spätaussiedlern, die erstmalig ein Ausweisdokument beantragen, ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung vorzulegen.
Sollten Sie im Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten sein, wird ein Nachweis darüber benötigt, um Unstimmigkeiten bei der Erklärung zur (deutschen) Staatsangehörigkeit auszuschließen.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei der Antragstellung muss mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von dem anderen evtl. nicht anwesenden Elternteil ist die Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist ein Nachweis (Negativtestat des örtlich zuständigen Jugendamtes/Kreis Unna) mitzubringen.
Abholung
Bei der Abholung des neuen Ausweises ist der vorherige Personalausweis/ Kinderausweis/ Kinderreisepass im Bürgerbüro erneut zum Entwerten oder Vernichten vorzulegen.
Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Abholung durch Dritte eine Vollmacht vorgelegt werden muss.
Gebühren
bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 € / 6 Jahre gültig
ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 € / 10 Jahre gültig
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € / 3 Monate gültig
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-271
(02301) 915-44271
Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-273
(02301) 915-44273
Joelle Wittbrodt
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-272
(02301) 915-44272