Baugenehmigungsverfahren (gemeindliche Mitwirkung)
Allgemeine Informationen
Zu dem Baugenehmigungsverfahren gehören:
Bauvoranfrage
Bauanträge
Die Entscheidung über eingereichte Bauvoranfragen und Bauanträge erfolgt ausschließlich durch die Bauordnungsbehörde des Kreises Unna (Tel.: 02303-271463).
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung. Der Kreis Unna ist als Untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.
Für den Neubau, den Umbau und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung. Ausnahmen sind die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 65 BauO NW aufgeführt sind (Beispiele: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²). Ziel ist eine Entscheidung innerhalb von 4-6 Wochen nach Vollständigkeit der Anträge und Abschluss des Beteiligungs-verfahrens.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung (BauO NRW)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
Notwendige Unterlagen
Es sind folgende Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung vorzulegen:
Vordruck Bauantrag
die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
der Lageplan im Maßstab 1:500
die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).
Gebühren
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50,00 € und werden nach den Baukosten ermittelt.
Beispielrechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum: 1.000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus: 101,00/m³
Rohbausumme: 1.000 m³ x 101,00 € = 101.000,00 €
Genehmigungsgebühr:
6 Promille der auf 500,00 € aufgerundeten Rohbausumme
101.000,00 € x 6/1.000 = 606,00 €
Die Gebühr ist auf 0,50 € abzurunden.
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTEAllee 5
59439 Holzwickede
Ralf Bessinger
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
(02301) 915-402
(02301) 915-420
Darleen Kramer
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
(02301) 915-410
(02301) 915-44410