Verhinderungspflege
Wurde eine Person mindestens 6 Monate in ihrer häuslichen Umgebung durch eine private Pflegeperson gepflegt und liegt mindestens der Pflegegrad 2 vor, besteht die Möglichkeit, häusliche Pflege bei Verhinderung dieser Pflegeperson (durch Krankheit, Urlaub oder einem anderen Grund), kurz „Verhinderungspflege“, in Anspruch zu nehmen.
Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen hier zusätzliche Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.612,00 € für den Zeitraum von maximal sechs Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann am Stück oder abschnittsweise in Wochen, Tagen oder Stunden genommen werden. Die Ersatzpflege muss von einem Pflegedienst oder einer Person außerhalb der häuslichen Gemeinschaft des Pflegebedürftigen durchgeführt werden.
Zur Klärung des jeweiligen individuellen Leistungsanspruchs empfiehlt sich vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ein Beratungsgespräch mit der Pflegekasse.
Leistungsanbieter für Verhinderungspflege in Holzwickede können Sie der Rubrik Ambulante Dienste entnehmen.